Zuletzt aktualisiert: 22. März 2022
Anwendbarkeit dieser Bedingungen und Konditionen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Auktionsverkäufe der Equippo Gruppe (im Folgenden "Equippo") und gelten für Online-Auktionsgeschäfte mit allen unten aufgeführten Niederlassungen, Tochtergesellschaften und Geschäftspartnern. Mit Ausnahme der Länder, in denen eine spezielle Gesetzgebung Vorrang hat, wird jeder Kauf bei einer Equippo-Auktion als ein Online-Geschäftsabschluss betrachtet, der dem Vertragsrecht nach Schweizer Recht und der Zuständigkeit der Gerichte von Zug, Schweiz, unterliegt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Vertragsabschluss mit der jeweiligen lokalen Niederlassung oder Tochtergesellschaft von Equippo erfolgt, oder dem benannten Geschäftspartner von Equippo, falls Equippo Verkäufe über die Auktionslizenz und Firma dieses Geschäftsparners abwickelt (jeweils das “verkaufende Unternehmen”). Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, und eine Rechnung mit den entsprechenden Zahlungsanweisungen von der lokalen Niederlassung oder Tochtergesellschaft oder dem benannten Geschäftspartner zu erhalten, wie von Equippo unter Berücksichtigung der gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen festgelegt wurde.
Liste der verkaufenden Unternehmen:
- Equippo AG, Grafenauweg 8, 6300 Zug, Schweiz, USt.-Nr. CHE-238.463.852
- Equippo AG, Stationsplein 45, A4.004, 3013AK, Rotterdam, Niederlande, USt.-Nr. NL823929061
- Equippo AG, Marcus Gerardstraat 1, 8380 Zeebrugge, Belgien, USt.-Nr. BE0711820840
- Equippo AG, Rue Meyerbeer, 75009 Paris, Frankreich, USt.-Nr. FR88830342788
- Equippo Deutschland GmbH, Ehrenbergstraße 11, 98693 Illmenau, Deutschland, USt.-Nr. DE308696371
- Biringer International GmbH, Waiden 22, 3595 Waiden, Österreich, USt.-Nr. ATU64916513
1. Registrierung und Bieten
- Um zu bieten, ist eine vorherige Online-Registrierung notwendig. Des Weiteren ist es ausschließlich gewerblichen Käufern gestattet, teilzunehmen. Privatkunden ist die Teilnahme nicht gestattet.
- Eine Kopie eines Personalausweises ist erforderlich
- Der Bieter sichert zu, garantiert und bestätigt, ordnungsgemäß zum Kauf im Namen des teilnehmenden Unternehmens bevollmächtigt zu sein.
- Dokumente zum Nachweis der Geschäftstätigkeit oder eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer ist erforderlich
- Eine rückerstattbare Kaution in Höhe von 1000,- Euro ist durch Kartenzahlung oder Banküberweisung zu entrichten
- Alle Registrierungen bedürfen der Prüfung und Zustimmung durch Equippo
- Alle abgegebenen Gebote sind bindend und können folglich nicht nachträglich zurückgezogen werden. Vorgebote können bis zum Auktionsstart des damit verbundenen Loses modifiziert werden.
- Einige Lose können aufgrund von Absprache mit dem Verkäufer Mindest- oder Vorbehaltspreise haben. Wenn ein Vorbehaltspreis nicht erreicht wird, zeigt unser System die Nachricht “Reservepreis nicht erzielt” und der Verkauf gilt als vorläufig, und ist nicht endgültig. Er bedarf dann der Zustimmung des Verkäufers, wobei das Gebot des Höchstbietenden vorrangig behandelt wird.
2. Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
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Vor der Auktion findet eine Ausstellung statt, welche den Bietern die Möglichkeit gibt, das Equipment zu besichtigen und zu überprüfen. Nach dem Kauf
werden keine zustandsbezogenen Beschwerden akzeptiert, mit Ausnahme der spezifischen Bedingungen unserer “Geld-zurück-Garantie” im nachfolgenden
Abschnitt 3 . Die Genauigkeit der durch Equippo preisgegebenen Produktbeschreibung, sowohl im Katalog, als auch online, wird nicht garantiert.
Wesentliche Informationen, insbesondere Baujahre, werden nach bestem Wissen und Gewissen und so genau wie möglich beschrieben, und Beschwerden zu
solchen Punkten werden entgegengenommen und geprüft.
- Alle Geräte werden im "Istzustand" und ohne Garantie verkauft, mit Ausnahme derjenigen Lots für welche wir auf unserer Website und im Auktionskatalog die "Money Back Garantie" ausdrücklich erwähnen, wobei die Garantie für diese Lots explizit auf die "Money Back Garantie" gemäss Abschnitt 3 beschränkt ist.
- Alle Käufer, die aufgrund ihrer Registrierung als professionelle Käufer gelten, sind dafür verantwortlich, die Sicherheit bei der Verwendung und die Einhaltung aller Vorschriften für gekaufte Geräte zu gewährleisten. Privatpersonen ist der Kauf bei Equippo untersagt, es handelt sich ausschliesslich um Business-to-Business Transaktionen.
- Der Verkaufspreis (Hammerpreis oder Zuschlagspreis) ist ein Nettopreis, ohne Käufergebühren und Mehrwertsteuer. Die Käufergebühr der Equippo AG beträgt 12% des Verkaufspreises.
- In der Regel wird auf den Verkaufspreis und die Käufergebühr, die am Tag der Auktion geltende lokale Mehrwertsteuer gemäß der Gesetzgebung des Landes aus dem die Waren verkauft werden, aufgeschlagen.
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Käufe müssen per Banküberweisung innerhalb von 2 Tagen bezahlt werden. Wenn die Zahlung innerhalb von 2 Werktagen nach dem Auktionsdatum nicht von
Equippo erhalten wurde, werden die mit der verspäteten Zahlung verbundenen Verwaltungsgebühren zuzüglich Strafzinsen in dem gesetzlich zulässigen
Umfang fällig. Die Verwaltungsgebühren belaufen sich auf 50 Euro pro Zahlungserinnerung, weitere Gebühren werden nach Aufwand berechnet. Die
Verzugszinsen werden in Höhe des von der Europäischen Zentralbank für ihre Refinanzierungsgeschäfte angewandten Zinssatzes berechnet, der um
sieben Prozentpunkte erhöht und auf den nächsten halben Prozentpunkt aufgerundet wird.
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Bei EU-Käufern, die in einem anderen Land als dem EU-Land ansässig sind aus dem die Ware verkauft wird, erfolgt die Endabrechnung nach Abschluss der
innergemeinschaftlichen Lieferung mit einem Mehrwertsteuersatz von 0 % nur bei Vorliegen einer gültigen innergemeinschaftlichen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und nach Vorlage des vollständigen Transportnachweises (CMR mit Angabe des verkaufenden Unternehmens in Feld 1,
komplett mit S/N oder anderen eindeutigen Identifikationsmerkmalen der Ware, unterschrieben und abgestempelt bei Lieferung - aus Deutschland zusätzlich
eine unterschriebene Kopie unserer Lieferbescheinigung). Bis wir alle erforderlichen Papiere erhalten und die Endabrechnung vorgenommen haben,
bleibt der Käufer für die Zahlung des vollen Mehrwertsteuerbetrages verantwortlich.
- Bei Nicht-EU-Käufern erfolgt die erste Rechnungsstellung inklusive einer MwSt.-Vorauszahlung, die mit dem geltenden MwSt.-Satz berechnet wird. Ein Mehrwertsteuersatz von 0% wird erst nach Vorlage des vollständigen Ausfuhrnachweises (EX1/EXA und Ausgangsbestätigung) angewendet. Die MwSt.-Kaution wird anschließend in voller Höhe zurückerstattet. Equippo kann auf die Kaution für die Mehrwertsteuer verzichten, wenn der Käufer eine zugelassene Spedition verwendet.
Für Käufer aus dem EU-Land, aus dem die Ware verkauft wird, wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz berechnet.
3.Money Back Guarantee
Das in diesem Abschnitt 3 detaillierte Verfahren wird als das „Geld-zurück-Garantieverfahren“ bezeichnet.
Für diejenigen Geräte, welche auf der Website und dem Auktionskatalog entsprechend gekennzeichnet wurden, bietet Equippo die Möglichkeit, den verbindlichen Vertrag, der zwischen dem Käufer und Equippo hinsichtlich dieser Maschinen, die von Equippo erworben wurden (in jedem Fall die „Erstattungsmaschinen“) zu stornieren, in jedem fall aber nur insofern als die folgenden expliziten Bedingungen kumulativ erfüllt sind (die „Rückerstattungsbedingungen“):
- Vorausgesetzt, dass der Käufer die Erstattungsmaschinen voll bezahlt und zu seinem eigenen Platz transportiert und dort getestet hat, und in der Folge die Erstattungsmaschinen an den entsprechenden Lagerplatz von Equippo (der „Rückgabeort“) zurück geliefert hat;
- Vorausgesetzt, dass der Käufer Equippo innerhalb von fünf Werktagen ab der ersten Entladung der Erstattungsmaschinen an der Baustelle oder dem Geschäftssitz des Käufers (die „Geld-zurück-Garantiefrist“) schriftlich mitteilt, dass er den Vertrag stornieren möchte, jedoch in keinem Fall später als 20 Werktage ab Ankunft des Frachtschiffs;
- Vor der Inbetriebnahme der Erstattungsmaschinen sind Sie dafür verantwortlich, dass die Maschinen einsatzbereit sind. Dazu gehören insbesondere die Kontrolle ausreichender Flüssigkeitsstände und die Zustandsprüfung der Flüssigkeiten und Filter;
- Die zurückerstattete Ausrüstung ist vom Käufer gereinigt und an Equippo in genau demselben Zustand zurückgegeben, in dem sie sich bei der ursprünglichen Lieferung an den Käufer befand, einschließlich und ohne Einschränkung in Bezug auf Qualität und Funktionalität (der "Qualitätszustand");
- Nach Überprüfung durch einen Vertreter von Equippo am Rückgabeort, um sicherzustellen, dass die Qualitätsbedingungen erfüllt sind;
- Eine schriftliche Bestätigung (wofür eine E-Mail ausreichend ist) von Equippo an den Käufer, dass der Qualitätszustand zufriedenstellend ist;
- Der Käufer muss seine volle Mitarbeit für die Ausführung notwendiger Handlungen, um die komplette Eigentumsübertragung der Erstattungsmaschinen von ihm zurück an Equippo zu ermöglichen, bieten;
- Keine unangemessene Verzögerung durch den Käufer (einschließlich und nicht begrenzt auf sein Nicht-Reagieren auf Equippos Kommunikationsversuche und seine fehlende Mitarbeit) bei der Rückgabe der Erstattungsmaschinen an den Rückgabeort oder irgendeiner anderen Notwendigkeit zur Durchführung des Geld-zurück-Garantieverfahrens;
- Die Kosten für den Transport von Equippo’s Lagerplatz zum Käufer und zurück sind durch den Käufer zu tragen.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle vom Käufer an Equippo gezahlten Gelder als Zahlung des Kaufpreises für die Erstattungsmaschinen (in jedem Fall die „Gelder“) nur rückerstattet werden, nachdem die Erstattungsmaschinen zurück im tatsächlichen Besitz von Equippo sind. In jedem Fall, in dem Equippo dem Stornieren des Vertrags nach Zufriedenstellung der Rückerstattungsbedingungen zustimmt, wird Equippo dem Käufer die Gelder per Banküberweisung innerhalb von 10 Tagen nach Besitzerlangung der Erstattungsmaschinen zurückzahlen, insofern der Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt komplett bei Equippo eingegangen ist, oder soweit zutreffend, wird Equippo andere Zahlungsinstrumente wie Bankbürgschaften oder Bankgarantien, wenn diese für die Zahlung des originalen Erstattungsmaschinenkaufs verwendet wurden, stornieren oder zurückgeben.
4. Equipment-Abholung und Ladung
- Käufe können ausschließlich nach erfolgreicher Überweisung an die EQUIPPO AG abgeholt werden. Bargeld wird nicht akzeptiert.
- Unsere Bieter werden angehalten, das Datum mitzuteilen, an dem sie ihre Einkäufe abholen, Abholungen mit Terminen erhalten Vorrang.
- Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr.
- Käufe müssen innerhalb von 21 Kalendertagen nach dem Auktionstermin abgeholt werden. Bei verspäteter Abholung werden Lagergebühren in Höhe vo 15,- Euro pro Position und Tag berechnet.
- Für die Abholung befinden sich eine massive Laderampe und ein 8 Tonnen Gabelstapler vor Ort.
- Equippo Mitarbeiter können beim Lade behilflich sein, sind jedoch für keinerlei dabei entstehende Schäden verantwortlich zu machen. Daher wird nahegelegt, Transporteure mit Ladeerfahrung zu beauftragen.
- Equippo Mitarbeitern ist das Recht vorbehalten, Abholungen aufgrund von unzureichenden Transportbedingungen oder Sicherheitsrisiken abzulehnen.
- Nur offizielle und vollständige CMR-Dokumente, die von allen Parteien unterschrieben wurden, werden als Transportnachweis akzeptiert. Aus diesem Grund ist der grenzüberschreitende Transport nur durch professionellen Transportunternehmen gestattet.